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How to Steuern – Steuergrundkenntnisse für Influencer

23 Sep, 2019

Steuern – ein leidiges Thema, mit dem sich die meisten am liebsten gar nicht befassen und dem sie erst dann, wenn die Steuererklärung fällig wird, Beachtung schenken. Diese Vernachlässigung kann aber zu bösen Überraschungen führen. Außerdem kann man häufig eine Menge Geld sparen, wenn man sich als Influencer ein paar Steuergrundkenntnisse aneignet – und genau dabei soll Dich dieser Artikel unterstützen!

#1. Gewerbe anmelden: Grundlage für Influencer

Der Influencer Job wird auch heute noch oft belächelt. Nichtsdestotrotz sollten sich alle Testimonials, die nicht nur hobbymäßig auf den sozialen Netzwerken unterwegs sind, mit ihren Steuern befassen. Noch bevor es losgeht, fängt das Problem allerdings auch schon an: Ab wann wird das Hobby zum Beruf? Einfach gesagt handelt es sich nicht mehr um ein Hobby, sobald die Absicht vorliegt, Gewinn zu erzeugen. Ab diesem Zeitpunkt muss ein Gewerbe angemeldet werden, diese Anmeldung kostet meist um die 20 €. Wer also mit Werbepartnern zusammenarbeiten möchte, muss ein Gewerbe anmelden.


#Einkommenssteuer: Wann müssen Influencer die Einnahmen versteuern?

Influencerin

Mit der Anmeldung zum Gewerbe ist es aber noch nicht getan, denn natürlich müssen auch Influencer ihre Einnahmen versteuern. Ausnahme: Liegen die Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, unter dem Grundfreibetrag von 9.168 € pro Jahr (Stand August 2019), müssen sie nicht versteuert werden. Wer nicht selbstständig, sondern nebenberuflich als Influencer tätig ist, hat eine Freigrenze von 410 € pro Monat für die Einkommenssteuer.

Einnahmen erkennen: Vorsicht bei Gratisproben!

Auch Gratisproben oder kostenfrei zugeschickte Artikel gelten steuerrechtlich als Einnahmen und keinesfalls als Geschenk. Deshalb gilt: Immer den Verkaufspreis recherchieren und notieren, damit Du die Gratisprobe später als Einnahme in der Steuererklärung angeben kannst. Wie immer gibt es natürlich auch hier Ausnahmen von der Regel. Werbe- und Streuartikel unter einem Wert von 10 € sind steuerfrei. Auch Artikel, die Du nur für einen bestimmten Zeitraum zum Testen zugeschickt bekommst und anschließend zurückschickst, müssen nicht versteuert werden.

Gratisproben, die Du nicht behältst und stattdessen weiterverkaufst, können unter Umständen als gewerblicher Handel eingestuft werden – da Du die Waren verkaufst um Gewinn zu erzielen – hier solltest Du also achtgeben!


#3.Umsatzsteuer: Einnahmen aus Influencer Jobs versteuern

Neben der Einkommenssteuer müssen sich Influencer auch um die Umsatzsteuer kümmern, denn alle Einnahmen, die Du durch Deinen Influencer Job erhältst, sind umsatzsteuerpflichtig. Lag der Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 € und wird er auch im folgenden Jahr wahrscheinlich nicht die Grenze von 50.000 € überschreiten, so greift die Kleinunternehmerregel. Dadurch wird einiges vereinfacht und vergünstigt, weil Du Dich nicht mit der Umsatzsteuer befassen musst.


#4.Gewerbesteuer: Ab welchem Gewinn fallen Steuern an?

Da Du als Influencer ein Gewerbe betreibst, musst Du Dich auch mit der Gewerbesteuer befassen. Falls Dein Gewinn nicht höher als 24.500 € pro Jahr (Stand 09.2019) ist, fallen keine Gewerbesteuern an. Liegt Dein jährlicher Gewinn darüber, muss der Betrag für die Gewerbesteuer individuell berechnet werden.



#Das musst Du als Influencer sonst noch beachten:

Neben den steuerlichen Angelegenheiten, gibt es noch ein paar andere Aspekte zu beachten. Beispielsweise solltest Du Dich zunächst informieren, ob Du überhaupt ein Nebengewerbe eröffnen darfst, wenn Du nicht hauptberuflich als Influencer tätig bist. Es könnte sein, dass ein Nebengewerbe in deinem aktuellen Arbeitsverhältnis, beispielsweise auf Grund von Sicherheitsbedingungen, nicht erlaubt ist. Auch Studenten und Auszubildende, die BAföG oder BAB beziehen, sollten aufpassen, da sie eventuell Gelder zurückzahlen müssen und im schlimmsten Fall ihren Anspruch auf BAföG bzw. BAB verlieren. Gleiches gilt in bestimmten Fällen auch für Stipendien. Damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt, solltest Du außerdem Deinen Zahlungsverkehr dokumentieren, um im Zweifel Nachweise bieten zu können.


#Tipps und Tricks für Influencer: So kannst Du Dir Geld vom Finanzamt wiederholen

Manche Kosten, die für Deinen Influencer Job anfallen, kannst Du Dir ganz einfach pauschal erstatten lassen. Dazu gehören Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, sowie Internet und Telefonkosten.

1. Reisekosten

Für einige Influencer Jobs musst Du auch reisen. Pro Kilometer der Hin- und Rückreise kannst Du Dir 30 Cent zurückholen. Dabei musst Du zwar nachweisen, dass Du an den jeweiligen Orten warst, Tickets und Co. musst Du aber in der Regel nicht einreichen.

2. Verpflegungsmehraufwendungen

Bist Du länger als 12 Stunden unterwegs, bekommst Du dafür 12 € Spesen gutgeschrieben (bei 24 Stunden, sind es dementsprechend 24 €), die Du im Nachhinein zurückfordern kannst.

3. Internet- und Telefonkosten

Steuern Sparschwein

Als Influencer sind Internet und Telefon für Dich natürlich essentiell, deshalb solltest Du Dich darüber informieren, ob Du eine Pauschale von 20 % pro Monat geltend machen kannst.

Wie Du siehst, ist es wichtig, dass Du Dir Grundkenntnisse zum Thema Steuern aneignest, damit Du das Beste aus Deinem Influencer Job herausholst und nicht Gefahr läufst, Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Es ist zwar anfangs etwas mühselig, sich mit den genannten Punkten zu befassen, zahlt sich aber im Endeffekt für Dich aus.


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