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Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung

Erhalt des Gewerbescheins und Gewerbeanmeldung

Wer in Deutschland selbstständig arbeiten möchte und mit der Tätigkeit beabsichtigt Gewinn zu erzielen, muss grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Dazu beantragt man einen Gewerbeschein und meldet sein Gewerbe an. Doch nicht jeder Berufsstand ist dazu verpflichtet und nicht in jeder Branche kann man sich so einfach selbständig machen.

Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die so genannten ”freien“ Berufe: Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sind einige davon. Sie werden nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes anders behandelt.

Weitere Ausnahmen bilden Berufe in handwerklichen Berufszweigen wie Frisöre. Hier dürfen sich nur Menschen, die bestimmte Nachweise beruflicher Qualifikationen haben, selbstständig machen. So dürfen beispielsweise nur Frisöre mit Meistertitel ein Unternehmen führen.

Hostessen und Promoter unterliegen keiner dieser Ausnahmekategorien, so dass nach §1 Abs. 1 GewO Gewerbefreiheit grundsätzlich jede Person, die dies wünscht, in diesen Bereichen ein Gewerbe anmelden kann.

Die Beantragung des Gewerbescheins

Die Beantragung eines Gewerbescheins erfolgt in der Gewerbemeldestelle der jeweiligen Kommune in der man seinen Wohnsitz hat. Umgangssprachlich wird diese Stelle oft als „Gewerbeamt“ bezeichnet und hat ihren Sitz in der Stadt-, Gemeinde- bzw. Kreis-Verwaltung, die im Rathaus, der Bürgerberatung, dem Ordnungsamt oder einer ähnlichen Institution ansässig ist. 

Die Anmeldung selbst dauert grundsätzlich nicht lange. In den besten Fällen kann man den Gewerbeschein direkt mitnehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass man alle notwendigen Unterlagen direkt dabei hat. Die benötigten Unterlagen sind:

  • Das ausgefüllte Anmeldeformular: Das Formular zur Beantragung eines Gewerbescheins kann man bei den meisten Kommunen direkt im Internet  herunterladen. Dazu sollte man einfach den Namen seines Ortes + Gewerbeanmeldung googlen. Man erhält das Formular aber auch direkt in der zuständigen Behörde.
  • Bei genehmigungspflichtigen Gewerben oder besonderen Auflagen (z.B. als Versicherungsmakler, im Handwerk oder im Gastgewerbe) muss man die entsprechenden Genehmigungen und Nachweise vorlegen
  • Bargeld als Bearbeitungsgebühr: Abhängig von der Kommune oder Stadt variiert diese Gebühr zwischen 15 und 60 EUR.
  • Eine Kopie des (aktuell gültigen!) Personalausweises oder Reisepasses
  • Angehörige anderer Staaten benötigen zudem gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung

Achtung: Auch wenn man bereits direkt mit dem Erhalt des Gewerbescheins als „Kleingewerbetreibender“ gilt, ist man nicht alleine deswegen zur Aufnahme eines Gewerbes berechtigt. Zunächst muss noch das Finanzamt involviert werden. Dies geschieht dadurch, dass man nach der Anmeldung vom Gewerbeamt einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung des Gewerbes erhält. Diesen Vordruck füllt man aus und übergibt ihn an das örtliche Finanzamt. In einigen Fällen kann man den Vordruck auch direkt im Gewerbeamt ausfüllen und dies leitet die Informationen an das Finanzamt weiter. Das Finanzamt bestätigt die Aufnahme des Gewerbes nach einigen Tagen Bearbeitungszeit und vergibt eine Steuernummer. Damit ist die Gewerbeanmeldung abgeschlossen und der Kleingewerbetreibende kann beginnen seinem Gewerbe nachzugehen und Rechnungen zu stellen.

Vorteile der Anmeldung eines Gewerbes ist die kostengünstige und einfache Durchführbarkeit. Zur Aufnahme eines Gewerbes wird kein Eigenkapital benötigt, das z.B. als Gesellschaftsvermögen ein bezahlt werden muss. Andererseits haftet man als Kleingewerbetreibender auch mit seinem Privatvermögen für eventuell aufkommende Verbindlichkeiten des Gewerbes.

Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung bei Arbeit auf Gewerbeschein

Wer ein Kleingewerbe betreibt, arbeitet auf seine Steuernummer und auf Rechnung. Nach Erfüllung eines Auftrags, schreibt der selbstständig Tätige, also der Gewerbetreibende dem Auftraggeber eine Rechnung. Damit diese rechtsgültig ist, müssen mindestens folgende Angaben aufgelistet sein:

  • Der Name des Gewerbetreibenden/ des Auftragnehmers inklusive seiner vom Finanzamt zugeteilten Steuernummer
  • Der Name des Auftraggebers
  • Das Datum der Rechnung
  • Eine eindeutige Rechnungsnummer, die fortlaufend ist (besonders einfach ist es, die  Jahreszahl gefolgt von einer fortlaufenden Nummer zu nehmen)
  • Die Leistungsbeschreibung (Art und Umfang der Leistung, Kunde, Aktionszeit- und –ort)
  • Der Leistungszeitraum (kann mit bei Aktionszeit enthalten sein)
  • Der Nettobetrag der Leistung  und bei Kleingewerben noch die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag
  • Das Zahlungsziel
  • Die Kontoverbindung des Auftragnehmers (Bankinstitut, BLZ, Kontonummer)
  • Die Unterschrift des Auftragnehmers

    Beispiel Rechnung als Word-Dokument

    Beispiel Rechnung als PDF-Dokument